Am 16. Oktober 2018 sassen die Kindseltern, die Rechtsvertreterin des Kindsvaters und die Beiständin mit der Präsidentin der KESB und der protokollführenden Leiterin des Sozialjuristischen Dienstes von 16.30 Uhr bis 17.50 Uhr zusammen (Protokoll, pag. 205-213). Die KESB wollte klären, ob, wie vom Kindsvater vorgebracht, nun Einigkeit betreffend der Obhutszuteilung an den Vater bestehe. Die Kindsmutter müsse sich nicht heute entscheiden, da es sich um eine weitreichende Entscheidung handle. Falls die Obhut neu geregelt würde, müsste auch der Unterhalt neu festgelegt werden.