Am 10. Oktober 2018 folgte ein Brief, in dem die Kindsmutter darauf hingewiesen wurde, dass es – für den Fall einer Einigung betreffend Obhut anlässlich des Gesprächs – hilfreich wäre, wenn sie Belege betreffend Einkommens- und Ausgabensituation mitnehmen könnte, zwecks Alimentenberechnung. 3.3 Am 16. Oktober 2018 sassen die Kindseltern, die Rechtsvertreterin des Kindsvaters und die Beiständin mit der Präsidentin der KESB und der protokollführenden Leiterin des Sozialjuristischen Dienstes von 16.30 Uhr bis 17.50 Uhr zusammen (Protokoll, pag.