Am Morgen und am Abend wären er und/oder seine Partnerin anwesend. Die Kindsmutter habe sodann gemäss eigenen Angaben mittlerweile keine Arbeitsstelle mehr, bei welcher sie am Abend und an den Wochenenden arbeiten müsse, sondern sei wieder in einem Arbeitsverhältnis mit Büroarbeitszeiten angestellt. Sie könne die Betreuung von C.________ am Morgen und am Abend nun wieder selber übernehmen. C.________ werde also zwar auch weiterhin durch Frau E.________ als Tagesmutter betreut werden und es sei nicht ausgeschlossen, dass sie auch zukünftig (entschädigungslos) dort übernachten werde.