Streitpunkt sei, dass C.________ regelmässig von Frau E.________ und nicht von der Kindsmutter selber betreut werde. Der Kindsvater würde jedoch C.________ ebenfalls nicht selber betreuen, sondern die Betreuung von C.________ bei Zuteilung der Obhut auf ihn durch Familienangehörige seiner Partnerin (Eltern und Schwester) sowie einer Kita regeln. Am Morgen und am Abend wären er und/oder seine Partnerin anwesend.