1. 1.1 A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin, Kindsmutter) und B.________ (nachfolgend: Beschwerdegegner, Kindsvater) sind die nicht verheirateten (und nie verheiratet gewesenen), gemeinsam sorgeberechtigten Eltern von C.________, geb. ________. In ihrer Vereinbarung über die gemeinsame elterliche Sorge legten sie fest, im Falle der Auflösung der Hausgemeinschaft stehe die Obhut über C.________ der Kindsmutter zu.