Die Akten werden zur Einholung eines Sachverständigengutachtens im Sinne der Erwägungen und zum neuen Entscheid an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord zurückgewiesen. Die mit Endentscheid vom 10. September 2018 der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord angeordnete Vertretungsbeistandschaft mit Einkommensverwaltung samt dort aufgeführten Aufgaben wird als vorsorgliche Massnahme für die Dauer der Abklärungen bis zur Neubeurteilung durch die Vorinstanz aufrecht erhalten.