Es ist nicht ersichtlich, dass ein Behördenmitglied der Vorinstanz über entsprechendes Fachwissen verfügt. Wie allen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Bern sitzen auch der Vorinstanz keine Ärzte als Behördenmitglieder bei. Die Beschwerde ist daher gutzuheissen und die Sache wird zu weiteren Abklärungen an die Vorinstanz und anschliessender neuer Beurteilung zurückgewiesen.