Dazu ist im Abklärungsbericht jedoch lediglich zu lesen: «Der Hausarzt geht davon aus, dass Herr A.________ ist, wenn sich seine Ehefrau tatsächlich von ihm trennt und sieht den Auftrag der KESB daher darin, zwischen dem Ehepaar F.________ zu vermitteln. Der Hausarzt brachte keine weiteren Lösungsvorschläge ein» (S. 5 des Abklärungsberichts, Vorakten KESB, Lasche 2). Im Abklärungsbericht ist weiter zu lesen, dass unklar ist, inwieweit krankheitsbedingte Einschränkungen vorliegen (S 5 des Abklärungsberichts, a.a.O.).