vgl. auch MEIER, in: FamKomm Erwachsenenschutz, 2013, N. 14 zu Art. 390 ZGB). Das Bundesgericht hielt in einem betreffend Anordnung einer umfassenden Beistandschaft ergangenen Leitentscheid fest, eine infolge psychischer Störung oder geistiger Behinderung errichtete Schutzmassnahme müsse bei mangelnder Fachkenntnis der Behördenmitglieder auf einem Sachverständigengutachten beruhen (BGE 140 III 97 E. 4 S. 98 ff. = Pra 103 [2014] Nr. 110).