Sie hätten den Beschwerdeführer in den letzten Monaten einige Male besucht, wobei sie sich manchmal vorher angemeldet hätten und manchmal nicht. Das Erscheinungsbild sei stets sauber und gepflegt gewesen. Die Wohnung sei sauber, aufgeräumt, geordnet und heimelig. Die Einkäufe tätige er selber mit ÖV, manchmal auch mit Bekannten oder Freunden, die ihn mit dem Auto mitnehmen würden. Die KESB habe ohne genügende Abklärungen zu voreilig entschieden.