Diese Diagnose sei veraltet. Da im Entscheid nicht auf medizinische Verlaufsberichte der letzten drei Jahre, welche den Krankheitsverlauf aufzeigen würde, abgestellt werde und auch nicht auf medikamentöse und nichtmedikamentöse Therapiebehandlungen und deren Ergebnisse Bezug genommen werde, sei anzunehmen, dass zu wenig aussagekräftige und vor allem aktuelle medizinische Berichte vorliegen würden.