SR 211.223.11) dem Beschwerdeführer der Zugriff auf alle auf ihn lautenden bereits bestehenden und/oder noch zu eröffnenden Konto- und Depotbeziehungen mit Ausnahme des von der Beistandsperson zu bezeichnenden Kontos mit den von dieser zu bestimmenden und zu überweisenden Beiträgen zur freien Verfügung gem. Art. 409 ZGB entzogen.