7. Der Eingang der Beschwerde wurde mit Verfügung vom 16. Oktober 2018 bestätigt. Die Vorinstanz wurde zur Vernehmlassung innert 30 Tagen aufgefordert. Ferner wurde von B.________ und C.________ unter solidarischer Haftbarkeit ein Kostenvorschuss von CHF 1‘000.00 einverlangt (pag. 33 ff.).