Auf telefonische Nachfrage hin erklärte die meldende Person, dass der Beschwerdeführer Unterstützung im finanziellen und administrativen Bereich brauche. Zudem wird auf die schwierige innerfamiliäre Situation hingewiesen (Telefonnotiz vom 11. Juni 2018, Vorakten KESB, Lasche 2). 2. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 18. Juni 2018 eröffnete die Vorinstanz ein Erwachsenenschutzverfahren und erteilte dem Sozialdienst Region E.________(Ortschaft) einen Abklärungsauftrag (Vorakten KESB, Lasche 2).