3. Der Beschwerdegegner wird verurteilt, der Beschwerdeführerin einen Parteikostenersatz von CHF 4‘221.85 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. 4. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin, vertreten durch Fürsprecherin X.________ - dem Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwalt Y.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Kantonalen Jugendamt, Gerechtigkeitsgasse 81, 3011 Bern Bern, 12. November 2018 Im Namen des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts Die Referentin: