Ein gewisser Einarbeitungsaufwand seitens Fürsprecherin X.________ ist zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für die Erstellung ihrer Eingabe vom 24. Oktober 2018. Selbst wenn es eine gewisse Zeit in Anspruch nahm, ein Vertrauensverhältnis mit der Beschwerdeführerin aufzubauen, wie dies Fürsprecherin X.________ geltend macht, ist der betriebene Aufwand von 17,5 Stunden unter Berücksichtigung des Verfahrensstandes, als das Mandat von ihr übernommen wurde, viel zu hoch.