3 in der Eingabe vom 24. Oktober 2018 betreffend vorsorgliche Betreuungsregelung. Ferner sind die von Fürsprecherin X.________ in ihrer Eingabe vom 24. Oktober 2018 gestellten Beweisanträge (Zeugenbefragungen und Aktenedition) mangels Entscheidrelevanz abzuweisen. IV.