20. Die Eingabe der Beschwerdeführerin wurde mit Verfügung vom 25. Oktober 2018 dem Beschwerdegegner zur Kenntnis zugestellt (pag. 123). 21. Am 25. Oktober 2018 ging die Honorarnote von Rechtsanwalt Y.________ beim KESGer ein (pag. 127 ff.). Jene von Fürsprecherin X.________ ging am 2. November 2018 ein (pag. 139 ff.). 22. Mit Schreiben vom 5. November 2018 wurden die Honorarnoten der jeweiligen Gegenpartei zur Kenntnis zugestellt (pag. 147). II.