7 Die Kindsmutter sei berechtigt zu erklären, die Ferien mit C.________ in Madrid bei der Familie ihres Lebenspartners zu verbringen. Es sei die Kindsmutter berechtigt zu erklären mehrfach pro Woche mit C.________ zu telefonieren, bspw. am Montag- und Mittwochabend. 4. Der Fragenkatalog gemäss Abklärungsauftrag sei wie folgt zu ergänzen: