16. Fürsprecherin X.________ teilte mit Schreiben vom 15. Oktober 2018 dem KESGer mit, dass sie nun die Interessen der Beschwerdeführerin vertrete und ersuchte um Akteneinsicht. Ferner stellte sie den Antrag auf Durchführung einer Verhandlung (pag. 79). 17. Am 22. Oktober 2018 (Postaufgabe am 18. Oktober 2018) ging die ergänzende Vernehmlassung der Vorinstanz ein, in welcher nach wie vor die kostenfällige Abweisung der Beschwerde vom 20./27. September 2018 beantragt wird (pag. 83 ff.).