6 Mit derselben Verfügung wurde der Vorinstanz und dem Beschwerdegegner die Gelegenheit gegeben, innert 10 Tagen eine ergänzende Vernehmlassung einzureichen. 15. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2018 reichte Rechtsanwalt Z.________ namens der Beschwerdeführerin die Sendungsverfolgung des Entscheids vom 6. September 2018 sowie der Beschwerdeergänzung vom 27. September 2018 zu den Akten (pag. 65 ff.).