g. Sind flankierende Kindesschutzmassnahmen nötig? Wenn ja, welche? 5 6. Das Burgerliche Sozialzentrum wird ersucht, der bKESB den Abklärungsbericht bis spätestens 30. November 2018 vorzulegen. 7. Über die Anträge der Parteien wird nach Eingang des Abklärungsberichts entschieden. 8. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 9. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 10. [Eröffnungsformel]