2. Den Eltern, Frau A.________ und Herrn B.________, wird vorsorglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemäss Art. 310 ZGB entzogen. 3. C.________ wird per 14. September 2018, 15.00 Uhr, vorsorglich bei seinem Vater, Herrn B.________, F.________strasse, G.________, platziert. 4. Der Mutter, Frau A.________, wird vorsorglich das Recht eingeräumt, C.________ während drei aufeinanderfolgenden Wochenenden, beginnend jeweils ab Freitag, 15.00 Uhr, bis Sonntag, 17.00 Uhr, zu sich auf Besuch zu nehmen. Das erste Besuchswochenende findet vom 21. September 2018 bis 23. September 2018 statt.