Die Unterstellung der Gegenpartei, die Kindsmutter wolle die Betreuungsregelung aushebeln, sei nicht nachvollziehbar. Der Kindsvater widerlege seine Befürchtungen gleich selbst: so sei er offensichtlich überrascht gewesen, wie selbstverständlich die Kindsmutter auch nach der Ankündigung des Umzugs die Besuchsregelung eingehalten habe. Die Kindsmutter gestehe zudem dem Kindsvater Betreuungszeiten zu, welche weit über die Scheidungskonvention hinausgehen würden. Sie habe tatkräftig bewiesen, dass sie die Betreuungsregeln nach wie vor respektiere und in diesem Zusammenhang sogar sehr grosses Vertrauen dem Kindsvater gegenüber bringe.