5. Die Eltern werden in Kürze durch die bKESB über das Gesuch und den vorliegenden Entscheid wie auch über einen allfälligen Wechsel des Aufenthaltsortes von C.________ und die gegebenenfalls damit verbundenen Anpassungen der Elternrechte zu einer persönlichen Anhörung vorgeladen. 6. Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, zum Gesuch innert 10 Tagen der bKESB eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. 7. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.