3. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Weisungen wird Frau A.________ die Ungehorsamsstrafe von Art 292 StGB (Busse) angedroht. Art. 292 StGB lautet: „Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft.“ 4. Soweit weitergehend wird das Gesuch abgewiesen.