2. Frau A.________ wird gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB superprovisorisch die Weisungen erteilt, - den Wohnsitz und den Aufenthalt von C.________ in D.________ zu belassen; - C.________ in den Steiner-Kindergarten in D.________ einzuschulen und ihn rechtzeitig zu den Unterrichtszeiten dort abzugeben; - C.________ zu den in der gerichtlich genehmigten Ehescheidungskonvention vom 15. April 2016 vereinbarten Betreuungszeiten dem Vater zu übergeben.