durch den Vater, welche über die Vereinbarungen in der Ehescheidungskonvention hinausgehe. Weiter lässt der Vater ausführen, dass ihm die Mutter am 26. Juli 2018 eröffnet habe, dass sie nicht gedenke, C.________, wie seit langer Zeit geplant, am 13. August 2018 in den Kindergarten der Rudolf Steiner Schule in D.________ zu schicken. Sie werde mit C.________ nach E.________ zu ihrem neuen Lebenspartner ziehen. In seiner E-Mail vom 31. Juli 2018 habe der Vater gegenüber der Mutter festgehalten, dass er dem Wohnortwechsel von C.________ klar nicht zustimme (Vorakten KESB, Dossier 1, Lasche 7).