2 Antrag wurde am 15. August 2018 zuständigkeitshalber an die burgerliche Kindesund Erwachsenenschutzbehörde (bKESB; nachfolgend: Vorinstanz) weitergeleitet. Der Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwalt Y.________, schildert in der Begründung zum Gesuch die umfangreiche Betreuung von C.________ durch den Vater, welche über die Vereinbarungen in der Ehescheidungskonvention hinausgehe.