- Freitag 12.00 Uhr bis Samstag 21.00 Uhr und jedes zweite Wochenende Freitag 12.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr 2. Mit Eingabe vom 13. August 2018 stellte der Beschwerdegegner bei der Kindesund Erwachsenenschutzbehörde Bern ein Gesuch um superprovisorischen Entzug der Obhut und des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Mutter, eventualiter um Weisungen nach Art. 307 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210). Der