1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) und B.________ (nachfolgend: Beschwerdegegner) sind die geschiedenen Eltern von C.________, geb. ________ 2012. Gemäss Ziff. 2 der mit Entscheid vom 31. Mai 2016 durch das Regionalgericht Bern-Mittelland genehmigten Scheidungskonvention wurde C.________ unter der gemeinsamen elterlichen Sorge belassen (Vorakten KESB, Dossier 1, Lasche 7). Gemäss Ziff. 2.b der Scheidungskonvention beantragten die Eltern dem Gericht, dass die Obhut für C.________ der Mutter zugeteilt wird.