1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten für das Beschwerdeverfahren, festgesetzt auf CHF 1‘200.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt und mit dem von ihm in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin einen Parteikostenersatz zu bezahlen. Fürsprecher D.________ wird aufgefordert, seine Kostennote für das Beschwerdeverfahren einzureichen. Nach Eingang der Kostennote wird mit separater Verfügung die Höhe des Parteikostenersatzes bestimmt. 4. Der Vorinstanz wird kein Parteikostenersatz zugesprochen.