134 Abs. 3 ZGB). In einem solchen Fall entscheidet das Gericht auch über die Frage des Wechsels des Aufenthaltsortes des Kindes (Art. 301a Abs. 2 ZGB). Der Beschwerdeführer hat denn auch den entsprechenden Antrag im Beschwerdeverfahren zurückgezogen. 20.3 Zu Recht hat die KESB aber über die Zustimmung des Wechsels des Aufenthaltsortes von E.________ befunden, denn dieser Antrag wurde durch die Beschwerde-