19. Die Vorinstanz nahm in ihrer Vernehmlassung vom 23. Oktober 2018 zusammengefasst wie folgt Stellung: Der vorinstanzliche Entscheid stütze sich hauptsächlich auf die Äusserungen und den Willen von E.________ während der Anhörung vom 30. Juli 2018. Sie habe ihre persönliche Sicht der Vor- und Nachteile eines Verbleibs in der Schweiz bzw. eines Umzugs nach F._____[Ort] aufgezeigt und habe sich in der Folge eindeutig für einen Umzug nach F._____[Ort] ausgesprochen. Trotz der erkannten Nachteile für sich selber, habe sich E.________ schliesslich aufgrund für sie überwiegender Vor-