2. Eventualtier sei die Zustimmung zum Wechsel des Aufenthaltsortes von E.________ von G._____[Ort], Schweiz, nach F.______[Ort], Deutschland, frühestens per Sommer 2019 zu erteilen. 3. Gestützt auf Art. 450c ZGB sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 4. Subeventualtier sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 7. Mit ihrer Eingabe vom 22. Oktober 2018 (pag. 39 ff.) beantragte die Beschwerdegegnerin, die Beschwerde sei abzuweisen und superprovisorisch sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen.