4. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin B.________, am 17. September 2018 (Postaufgabe am gleichen Tag) Beschwerde beim Kindes- und Erwachsenenschutzgericht der Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: KESGer) ein und stellte die folgenden Rechtsbegehren: 1. Der Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Süd vom 14. August 2018 sei aufzuheben bzw. insofern abzuändern, als dem Wechsel des Aufenthaltsortes von