3. Mit Kammerentscheid vom 14. August 2018 erteilte die Vorinstanz der Beschwerdegegnerin die Zustimmung zum Wechsel des Aufenthaltsortes von E.________ von G._____[Ort], Schweiz, nach F._____[Ort], Deutschland, und entzog einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung.