9 eingerechnet und werden nicht doppelt ersetzt. Die Auslagen belaufen sich demnach auf CHF 38.20. 16.5 Weiter ist die Mehrwertsteuer mit 7.7 % zu ersetzen. 16.6 Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar werden wie folgt bestimmt: Stunden Satz amtliche Entschädigung 13.58 200.00 CHF