3.3 C.________ (nachfolgend Mitbeteiligte) verzichtete mit Eingabe vom 11. September 2018 (Postaufgabe am selben Tag) auf eine Beschwerdeantwort und auf die Teilnahme am Beschwerdeverfahren (pag. 49). Die Kindsvertreterin schloss mit Stellungnahme vom 17. September 2018 (Postaufgabe am selben Tag) auf Abweisung der Beschwerde und verzichtete auf eine Stellungnahme bezüglich des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege (pag. 51 ff.). Die Vorinstanz schloss in ihrer Vernehmlassung vom 17. September 2018 (Postaufgabe am selben Tag) ebenfalls auf Abweisung der Beschwerde (pag. 55 ff.).