Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolgen die Aufhebung der Dispositiv-Ziffer 1 des angefochtenen Entscheids (Rechtsbegehren [RB] 1), die Einräumung eines wöchentlichen und unbegleiteten Besuchsrechts zwischen dem Beschwerdeführer und E.________ (RB 2), die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde (RB 3) sowie die Erteilung des Rechts um unentgeltliche Rechtspflege (RB 4). 3.2 Mit Verfügung vom 5. September 2018 wies der Instruktionsrichter den Antrag um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab (pag. 43 ff.). 3.3 C.__