_, und E.________ (Dispositiv-Ziff. 2). Weiter konkretisierte die Vorinstanz namentlich die Telefonkontakte zwischen E.________ und seinen Eltern (Dispositiv-Ziff. 3 und 5), regelte die Besuche während der Lagerwochen der F.________ (Dispositiv-Ziff. 4) und entzog einer allfälligen Beschwerde gegen ihren Entscheid die aufschiebende Wirkung (Dispositiv-Ziff. 9).