2 2.4 Mit Entscheid vom 28. Mai 2018 bestätigte die KESB Thun namentlich die Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gegenüber dem Vater sowie die Unterbringung von E.________ in der F.________ und ordnete diese vorsorglich an. Zudem stellte sie die Regelung des persönlichen Verkehrs in einem separaten Entscheid in Aussicht. 2.5 Mit Entscheid vom 21. Juni 2018 regelte die KESB Thun im Rahmen des persönlichen Verkehrs vorsorglich die Telefonkontakte zwischen E.________ und seinen Eltern.