- vierzehntägliche Treffen am Samstag oder Sonntag ab 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit externer Begleitung an einem externen Ort. Mit Blick auf die Struktur der F.________ handelt es sich bei den Zeitangaben um die Abreisezeit von E.________ aus und die Ankunftszeit von E.________ in der F.________; - vierzehntägliche Treffen am Mittwochnachmittag ab 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr mit externer Begleitung in der F.________. Der Vater organisiert seine An- und Abreise selbständig bis in die F.________ (bestehende ÖV-Möglichkeit).