Am 18. Mai 2018 fand bei der KESB Thun ein runder Tisch im Hinblick auf den persönlichen Verkehr zwischen dem Vater und E.________ statt, wobei namentlich der anwaltschaftlich vertretene Vater, die Kindesvertreterin, der Leiter der F.________ und eine Vertretung der Abteilung Soziales der Stadt Thun anwesend waren. Dabei wurde – unter dem Vorbehalt einer entsprechend möglichen externen Begleitung – ausserhalb eines behördlichen Entscheids bis auf weiteres folgende Vereinbarung über die persönlichen Besuche zwischen dem Vater und E.________ getroffen: