6 Das Gericht entscheidet: 1. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als die Verfügung der Justiz-, Gemeindeund Kirchendirektion des Kantons Bern vom 13. Dezember 2017 aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen wird. 2. Die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden dem Kanton Bern auferlegt. Den Beschwerdeführern ist der geleistete Kostenvorschuss von CHF 1‘000.00 aus der Gerichtskasse des Obergerichts zurückzuerstatten.