3 hängig gemacht worden. Da das Rechtsmittel auf die Verfügung vom 13. Dezember 2017 ergriffen worden sei, liege noch kein förmlicher Abschluss des Verfahrens vor. Die Rechtshängigkeit ende gemäss Art. 16 VRPG mit dem förmlichen Abschluss des Verfahrens, was vorliegend nicht der Fall sei. Werde ein instanzabschliessender Verfahrensakt angefochten, ändere dies zwar nichts an der Beendigung der Hängigkeit bei der eben mit der Sache befassten Instanz.