2 senenschutzgericht (KESGer) des Kantons Bern. Sie beantragten, die Verfügung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern vom 13. Dezember 2017 sei aufzuheben. Das Adoptionsgesuch vom 10. Juli 2017 sei gutzuheissen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 4. In ihrer Vernehmlassung vom 1. März 2018 beantragte die Vorinstanz die kostenfällige Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung ihres Entscheids vom 13. Dezember 2017. II.