2. Mit Verfügung vom 13. Dezember 2017 wies die Vorinstanz das Adoptionsgesuch ab und auferlegte die Verfahrenskosten von CHF 300.00 den Beschwerdeführern. 3. Gegen diesen Entscheid erhoben die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19. Januar 2018 (Postaufgabe am selben Tag) Beschwerde beim Kindes- und Erwach-