7. Im Umfang der allfälligen Zahlung dieses amtlichen Honorars geht der Anspruch auf den Kanton Bern über. Subsidiär dazu hat die Kindsmutter dem Kanton Bern das ausgerichtete amtliche Honorar zurückzuzahlen, sobald sie dazu in der Lage ist. Schliesslich hat unter den gleichen Voraussetzungen die Kindsmutter Rechtsanwalt D.________ die Differenz zwischen dem amtlichen und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald sie dazu in der Lage ist. 8. Die Vorinstanz hat keinen Anspruch auf Parteikostenersatz. 9. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - der Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________