114.00 und MWSt von gerundet CHF 191.65) unter Angabe eines Zeitaufwands von 9.5 Stunden à CHF 250.00 geltend. Der geltend gemachte Aufwand erscheint für die getätigten Arbeiten (Aktenstudium, Stellungnahme zur Beschwerde, Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege) unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Anwalt im vorherigen Verfahren nicht beteiligt war, geboten und das verlangte Honorar entsprechend angemessen.